
Kaffara (Fasten)
Absichtliches Fastenbrechen – das bedeutet 60 zu speisende Arme, für je 13€ pro Person.
Ersatzleistungen für versäumtes oder gebrochenes Fasten – speise Bedürftige und erfülle deine religiöse Pflicht.

Absichtliches Fastenbrechen – das bedeutet 60 zu speisende Arme, für je 13€ pro Person.

Nichteinhalten eines Versprechens – das bedeutet 10 zu speisende Arme, für je 13€ pro Person.

Nicht gefastete Tage – das bedeutet eine Person zu speisen pro Tag, für je 13€.
Kaffara (Kaffarah) ist eine Leistung, die als Sühne für einen Fehler oder eine Sünde getätigt wird. Mit der Tauba gleicht sie die Sünde entsprechend der vorgegebenen Kaffara aus. Die Tauba ist die Reue beziehungsweise Umkehr von dieser Sünde.
Die Kaffara kann beispielsweise durch Fasten oder die Speisung und Bekleidung von Menschen in Not erfolgen. Für unsere Spenderinnen und Spender sind insbesondere das absichtliche Nichtfasten/das absichtliche Fastenbrechen sowie ein nicht eingehaltener Schwur relevant.
Fidya (auch Fidja) ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung. Nach Mehrheit der Gelehrten muss eine Fidya entrichtet werden, wenn man im Ramadan aus gesundheitlichen Gründen (Altersgründen, chronische Krankheit) nicht fasten kann.
Bei kurzfristiger Krankheit werden nur die verpassten Fastentage nachgefastet. Bei der Fidya muss für jeden nicht gefalteten Tag eine arme Person gespeist werden.
Der Unterschied zwischen Kaffara und Fidya:
Wird ein Schwur/Versprechen vor Allah nicht eingehalten, so muss der Gläubige zehn bedürftige Menschen speisen. Kann sich jemand dies nicht leisten, so fastet dieser stattdessen 3 Tage, mit der Absicht, nie wieder ein Versprechen zu brechen.
Die Kaffara kann für Lebensmittel oder Kleidung ausgegeben werden. Islamic Relief Österreich verwendet die Kaffara das ganze Jahr über für Lebensmittelpakete.
Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen zu diesen Themen unterschiedliche Ansichten vertreten. Bitte frage einen Imam deines Vertrauens.
Stand: 31.01.2026
Fidya ist für Menschen, die dauerhaft nicht fasten können (13€/Tag). Kaffara ist eine Sühne für absichtlich gebrochenes Fasten (780€ für 60 Bedürftige) oder gebrochene Schwüre (130€ für 10 Bedürftige).
Fidya ist fällig, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht fasten kannst – z.B. bei chronischer Krankheit, hohem Alter oder Schwangerschaft/Stillzeit, wenn das Nachholen nicht möglich ist.
Wenn ohne Grund das Fasten gebrochen wird, ist der wichtigste Schritt, Allah gegenüber Reue zu zeigen (Tauba). Die Meinungen der Gelehrten bezüglich der Kaffara sind unterschiedlich. Nach einer Meinung muss man 60 Tage hintereinander fasten. Wer nicht dazu in der Lage ist, sollte 60 Arme speisen (780€).
Wird ein Schwur/Versprechen vor Allah nicht eingehalten, muss der Gläubige zehn bedürftige Menschen speisen (130€). Kann sich jemand dies nicht leisten, fastet er stattdessen 3 Tage.
Die Fidya beträgt bei Islamic Relief 13€ pro versäumtem Fastentag. Für den ganzen Ramadan (30 Tage) wären das 390€.
Ja, du kannst Fidya für alle 30 Tage des Ramadan im Voraus zahlen (390€). So werden Bedürftige rechtzeitig versorgt.
Die Kaffara kann für Lebensmittel oder Kleidung ausgegeben werden. Islamic Relief Österreich verwendet die Kaffara das ganze Jahr über für Lebensmittelpakete an Bedürftige.
Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen zu diesen Themen unterschiedliche Ansichten vertreten. Bitte frage einen Imam deines Vertrauens, um deine persönliche Situation entsprechend deiner Rechtsschule zu klären.